Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie folgende Erklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Bauabzugsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile

Unsere Leistungen

Die Erstellung Ihrer Steuererklärungen im gewerblichen Bereich, sowie die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Unternehmers erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.

Wir erstellen jedoch auch für Sie als Arbeitnehmer gerne Ihre Einkommensteuererklärung.
Wir stellen Ihnen hierfür detaillierte Checklisten zur Verfügung. So können Sie bequem auf einen Blick erkennen, welche Unterlagen für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigt werden.
Wir kümmern uns um den Rest und wickeln allen Schriftverkehr mit dem Finanzamt insbesondere alle Nachfragen zu Ihrer Erklärung bis zum Steuerbescheid für Sie ab.

Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ihr Nutzen

Wir beschäftigen uns stets mit der aktuellen Rechsprechung und holen so mehr Geld für Sie raus.

Gegen Ihren Einkommensteuerbescheid legen wir grundsätzlich Rechtsbehelf ein, um zu gewährleisten, dass Sie von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs auch nachträglich noch profitieren.

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide genau, um zu gewährleisten, dass Sie keinen Cent zu viel Steuern bezahlen.

Unsere Leistungen

Ihre Steuerbescheide werden bei uns sofort nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft.

Ihr Nutzen

Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Steuerbescheide fristgerecht geprüft werden und dass Sie nicht zuviel bezahlen.

Unsere Leistungen

Gegen die meisten Steuerbescheide unserer Mandanten legen wir grundsätzlich Einspruch ein, da derzeit viele Gesetzesregelungen v.a. im Einkommensteuerrecht verfassungsrechtlich bedenklich sind. Wir wollen so gewährleisten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, auch wenn eine gerichtliche Entscheidung erst in der Zukunft zu erwarten ist.

Soweit die Kontrolle Ihrer Steuerbescheide zu Unstimmigkeiten führt oder von unseren Berechnungen abweicht, legen wir für Sie Einspruch ein und versuchen Ihr Recht durch Anträge und entsprechende Begründungen zunächst beim Finanzamt für Sie durchzusetzen.

Ihr Nutzen

Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte einstehen.

Sie verschenken kein Geld, da wir immer Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt zu Ihren Ungunsten von der Steuererklärung abweicht.

Unsere Leistungen

Ist das Einspruchsverfahren beim Finanzamt erfolglos, kann der Klageweg beschritten werden.

Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen das Für und Wider einer Klage und treffen dann gemeinsam eine Entscheidung.
In jedem Fall können Sie sicher sein, dass wir alles daran setzen werden Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ihr Nutzen

Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Finanzgericht einstehen.

Sie verschenken kein Geld, da wir Klage erheben, wenn der Weg zum Finanzgericht erfolgversprechend ist.

Die Kunst, Steuern einzunehmen, besteht darin, die Gans zu rupfen, ohne dass sie schreit.

Maximilen de Béthune, französischer Finanzminister