Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse zuverlässig und mit dem nötigen Know-How zu erstellen ist unsere Aufgabe.
Zu unseren Mandanten gehören
- Einzelunternemer
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
Ihr Jahresabschluss wird bei uns, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, von spezialisierten und hochqualifizierten Mitarbeitern erstellt.
Wie bei allen unseren Leistungen gilt das strenge Vier-Augen-Prinzip. Kein Jahresabschluss verlässt die Kanzlei, ohne dass er eingehend von Ihrem Steuerberater geprüft und mit dem Sachbearbeiter besprochen wurde. Berechtigten Dritten (z. B. Finanzamt, Bank, Handelsregister, etc.) wird Ihr Abschluss erst nach eingehender Besprechung mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Gestaltungsmöglichkeiten vorgelegt.
Ihr Nutzen
Sie können sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Je nach Ihrer persönlichen Zielsetzung (Steuerminimierung, Hoher Gewinnausweis wegen Finanzbedarf, etc.) loten wir zusammen mit Ihnen Gestaltungsspielräume aus, um Sie beim Erreichen Ihrer betrieblichen Ziele zu unterstützen und Ihren Erfolg zu maximieren.
Unsere Leistungen
Wir ermitteln aufgrund Ihres Jahresabschlusses Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens um es besser mit Branchenkennzahlen oder anderen Betrieben Ihrer Branche vergleichen zu können. Die Veränderung der Kennzahlen können wir über mehrere Jahre vergleichen und entsprechende Schlüsse ziehen.
Weiterhin dienen die Bilanzdaten als Grundlage für eine detaillierte betriebswirtschaftliche Beratung.
Ihr Nutzen
Wir besprechen Ihren Jahresabschluss detailliert mit Ihnen und erstellen diesen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften unter Ausnutzung bestehender Wahlrechte. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Jahresabschluss Ihrer jeweiligen Zielplanung genügt.
Aktuelle Informationen
Informationen zum Thema Steuern
Wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuerreform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.
Ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht ...
Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus ...
Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs ...
Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen ...
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt ...
Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs ...
Nicht umsonst führen die Staaten mit Vorliebe ein Raubtier im Wappen.