Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse zuverlässig und mit dem nötigen Know-How zu erstellen ist unsere Aufgabe.
Zu unseren Mandanten gehören
- Einzelunternemer
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
Ihr Jahresabschluss wird bei uns, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, von spezialisierten und hochqualifizierten Mitarbeitern erstellt.
Wie bei allen unseren Leistungen gilt das strenge Vier-Augen-Prinzip. Kein Jahresabschluss verlässt die Kanzlei, ohne dass er eingehend von Ihrem Steuerberater geprüft und mit dem Sachbearbeiter besprochen wurde. Berechtigten Dritten (z. B. Finanzamt, Bank, Handelsregister, etc.) wird Ihr Abschluss erst nach eingehender Besprechung mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Gestaltungsmöglichkeiten vorgelegt.
Ihr Nutzen
Sie können sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Je nach Ihrer persönlichen Zielsetzung (Steuerminimierung, Hoher Gewinnausweis wegen Finanzbedarf, etc.) loten wir zusammen mit Ihnen Gestaltungsspielräume aus, um Sie beim Erreichen Ihrer betrieblichen Ziele zu unterstützen und Ihren Erfolg zu maximieren.
Unsere Leistungen
Wir ermitteln aufgrund Ihres Jahresabschlusses Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens um es besser mit Branchenkennzahlen oder anderen Betrieben Ihrer Branche vergleichen zu können. Die Veränderung der Kennzahlen können wir über mehrere Jahre vergleichen und entsprechende Schlüsse ziehen.
Weiterhin dienen die Bilanzdaten als Grundlage für eine detaillierte betriebswirtschaftliche Beratung.
Ihr Nutzen
Wir besprechen Ihren Jahresabschluss detailliert mit Ihnen und erstellen diesen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften unter Ausnutzung bestehender Wahlrechte. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Jahresabschluss Ihrer jeweiligen Zielplanung genügt.
Aktuelle Informationen
Informationen zum Thema Steuern
Wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuerreform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.
Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat ...
Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie ...
das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer ...
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb ...
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt ...
Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungsdauer ...
Der Unternehmer verfügt in seinem Testament, dass er nach seinem Tod verbrannt werden will.
„Und die Asche?“ fragt der Notar. – Die schicken Sie an das Finanzamt mit dem Vermerk:
„Nun habt Ihr alles.“