Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen.
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
Betriebsprüfungen des Finanzamts finden in unseren Räumen statt. Wir stellen die Unterlagen zusammen, beantworten die Fragen des Prüfers und klären offene Fragen.
Wir setzen uns mit dem Prüfer auseinander und schöpfen hierbei alle Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Ihr Nutzen
Sie profitieren von unserer Erfahrung beim Umgang mit Betriebsprüfungen.
Unsere Leistungen
Der Prüfbericht und Ihre Steuerbescheide werden bei uns sofort nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft.
Ihr Nutzen
Sie können sich sicher sein, dass der Prüfbericht genau analysiert wird, ob alle Vereinbarungen mit dem Prüfer dokumentiert wurden und die Steuerbescheide auch entsprechend erlassen wurden.
Unsere Leistungen
Soweit die Kontrolle Ihrer Steuerbescheide zu Unstimmigkeiten führt oder von unseren Berechnungen abweicht, legen wir für Sie Einspruch ein und versuchen Ihr Recht durch Anträge und entsprechende Begründungen zunächst beim Finanzamt für Sie durchzusetzen.
Ihr Nutzen
Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte einstehen.
Sie verschenken kein Geld, da wir immer Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt zu Ihren Ungunsten von der Steuererklärung abweicht.
Unsere Leistungen
Ist das Einspruchsverfahren beim Finanzamt erfolglos, kann der Klageweg beschritten werden.
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen das Für und Wider einer Klage und treffen dann gemeinsam eine Entscheidung.
In jedem Fall können Sie sicher sein, dass wir alles daran setzen werden Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ihr Nutzen
Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Finanzgericht einstehen.
Sie verschenken kein Geld, da wir Klage erheben, wenn der Weg zum Finanzgericht erfolgversprechend ist.
Aktuelle Informationen
Informationen zum Thema Steuern
Die Coronakrise hält die Welt in Atem und macht leider auch vor unserer Tür keinen Halt. Aus diesem Grund werden unsere Mitarbeiter überwiegend im Homeoffice arbeiten. Eine reduzierte Besetzung in der Kanzlei wird aber bestehen bleiben ...
Trotz alledem möchten wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten ...
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Die Unkenntniss der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.