Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen.
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
Betriebsprüfungen des Finanzamts finden in unseren Räumen statt. Wir stellen die Unterlagen zusammen, beantworten die Fragen des Prüfers und klären offene Fragen.
Wir setzen uns mit dem Prüfer auseinander und schöpfen hierbei alle Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Ihr Nutzen
Sie profitieren von unserer Erfahrung beim Umgang mit Betriebsprüfungen.
Unsere Leistungen
Der Prüfbericht und Ihre Steuerbescheide werden bei uns sofort nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft.
Ihr Nutzen
Sie können sich sicher sein, dass der Prüfbericht genau analysiert wird, ob alle Vereinbarungen mit dem Prüfer dokumentiert wurden und die Steuerbescheide auch entsprechend erlassen wurden.
Unsere Leistungen
Soweit die Kontrolle Ihrer Steuerbescheide zu Unstimmigkeiten führt oder von unseren Berechnungen abweicht, legen wir für Sie Einspruch ein und versuchen Ihr Recht durch Anträge und entsprechende Begründungen zunächst beim Finanzamt für Sie durchzusetzen.
Ihr Nutzen
Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte einstehen.
Sie verschenken kein Geld, da wir immer Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt zu Ihren Ungunsten von der Steuererklärung abweicht.
Unsere Leistungen
Ist das Einspruchsverfahren beim Finanzamt erfolglos, kann der Klageweg beschritten werden.
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen das Für und Wider einer Klage und treffen dann gemeinsam eine Entscheidung.
In jedem Fall können Sie sicher sein, dass wir alles daran setzen werden Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ihr Nutzen
Sie haben die Sicherheit, dass wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Finanzgericht einstehen.
Sie verschenken kein Geld, da wir Klage erheben, wenn der Weg zum Finanzgericht erfolgversprechend ist.
Aktuelle Informationen
Informationen zum Thema Steuern
Wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuerreform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.
Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat ...
Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie ...
das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer ...
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb ...
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt ...
Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungsdauer ...
Nicht umsonst führen die Staaten mit Vorliebe ein Raubtier im Wappen.