Aktuelles

Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema „Steuern“.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nicht alle erscheinenden Änderungen direkt und zeitnah veröffentlichen können und somit KEIN Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Wir bemühen uns jedoch Sie so umfassend und zeitnah wie möglich zu informieren.

Wichtige Informationen

Grundsteuer – Allgemeine Informationen

Sehr geehrte Mandanten,
wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuerreform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.

Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.

Was bedeutet die Grundsteuer-Reform konkret für Sie?

Wenn Sie Eigentümer von einem oder mehreren Grundstücken sind, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, in 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ auf elektronischem Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Gerne erstellen wir für Sie die notwendige Grundsteuererklärung und übermitteln diese auch an das Finanzamt unter Beachtung der Abgabefrist. Damit wir Sie adäquat beraten können, kommen Sie bitte frühestmöglich auf uns zu.

Nachfolgend finden Sie eine Auftragserklärung mit den erforderlichen Mindestangaben auf der Rückseite. Wir bitten Sie, diese auszufüllen und an uns zurückzusenden, insofern wir die Erklärung für Sie bearbeiten sollen. Des Weiteren können Sie sich nachstehende Informationen downloaden sowie die Informationsflime ansehen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Informationen und Unterlagen für Sie

Wir empfehlen Ihnen die unterhaltsame Video-Reihe „Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!“, um sich einen schnellen Überblick zu dem Thema zu verschaffen. Die Videos sind im Internet über die folgenden Links für Sie frei zugänglich (© Haufe Redaktion):

Grundsteuer 2022 – Alles wird neu! (Teil 1)
Grundsteuer 2022 – Alles wird neu! (Teil 2)
Grundsteuer 2022 – Alles wird neu! (Teil 3)

Steuerinformationen

Ausgaben 2023

Monatsinformation 10/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser Monatsinformation auf die Gesetzgebung.

Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat passieren. Zeit, für einen kurzen Überblick zum sog. Heizungsgesetz.

Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ - kurz: Wachstumschancengesetz - beschlossen. Es soll mit den enthaltenen Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln.

Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Einführung einer generellen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht umfassende Änderungen im Arbeitszeitgesetz geplant. Der entsprechende Referentenentwurf soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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Monatsinformation 09/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.

Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen „berufsmäßig“ ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.

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Monatsinformation 08/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind.

Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird, der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit Fragen zu sog. Schiffsbeteiligungen befasst und geklärt, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von der Abgeltungswirkung umfasst ist.

Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kantinenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

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Monatsinformation 07/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ der gesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszulegen sind.

Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wird die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.

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Monatsinformation 06/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.

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Monatsinformation 05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.

In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.

Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.

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Monatsinformation 04/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

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Monatsinformation 03/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten.

Der Bundesfinanzhof hatte zum Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb sog. Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH mit andersartiger Haupttätigkeit zu entscheiden.

Der Bundesfinanzhof vertrat in einem weiteren Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstück maßgebend sein kann. Ein Beispielsfall macht erkennbar, welche erheblichen Auswirkungen die unterschiedlichen Bewertungsverfahren auf die festzusetzende Schenkungsteuer haben.

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Monatsinformation 02/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.

Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

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Monatsinformation 01/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2023.

Das dritte Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 sowie Bundesrat am 16.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden.

Das Jahressteuergesetz 2022 vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die sowohl zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz werden hingegen oftmals zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

Zudem will die Bundesregierung mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

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Ausgaben 2022

Monatsinformation 12/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung beibehält, Stellung genommen - insbesondere zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Des Weiteren hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war.

Zudem stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.

Zu beachten ist zudem die neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023. Außerdem sind im Bereich der Gesetzgebung einige kurzfristige Veränderungen zu erwarten. So hat der Finanzausschuss angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vor. Und: die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt.

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Monatsinformation 11/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt, scheidet ein Werbungskostenabzug laut Bundesfinanzhof auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.

Außerdem hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren ist, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ob die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich ist.

Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein sollen.

Die Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt.

Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog. Verbrauchsteuern zugestimmt. Bis Ende 2023 bleibt es demnach beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.

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Monatsinformation 10/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der EinnahmenÜberschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten-Info Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“ (Stand 06.09.2022), die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.

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Monatsinformation 09/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Das Finanzgericht Thüringen hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern betreut wird.

In einem weiteren Urteil hat das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungskonform ist. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrenntlebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge im Wahlrecht des Steuerpflichtigen steht. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der „Anlage AV“ zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden.

Der Bundesfinanzhof hatte zudem bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden.

Und weiter entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Erbe nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.

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Monatsinformation 08/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

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Monatsinformation 07/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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Monatsinformation 06/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.

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Monatsinformation 05/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.

Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.

Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

Das Thema „Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von „Liebhaberei“ auszugehen ist.

Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.

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Monatsinformation 04/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer aktuellen Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen. Danach werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt.

Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen.

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob ein Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben möglich ist, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge beim sog. Trikotsponsoring abzugsfähig sind.

Zudem hat der Bundesrat am 11.03.2022 verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gebilligt.

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Monatsinformation 03/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteile erst nach einem Gewinnausschüttungsbeschluss zufließen. Im Zeitpunkt des Zuflusses ist dann auch die Versteuerung vorzunehmen. Das Interesse der Gesellschafter am Zeitpunkt des Zuflusses kann durchaus unterschiedlich sein, je nach den steuerlichen Verhältnissen. Wenn die Satzung der Gesellschaft es zulässt, dass Ausschüttungen an die einzelnen Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen können, kann dies per Beschluss so gehandhabt werden. Ein solcher Fall lag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor.

Das Finanzgericht Münster hat zum Anscheinsbeweis, der bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung für einen Erwerb mit Abbruchabsicht spricht und damit den Sofortabzug der Abbruchkosten ausschließt, Stellung genommen.

Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen. Danach soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Am 16.02.2022 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt.

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Monatsinformation 02/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen der Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ sowie die Helfer weiter zu entlasten.

Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern vorzulegen sind.

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Monatsinformation 01/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation zusammengestellt.

Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

Mit Wirkung zum 01. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mittelungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.

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Ausgaben 2021

Monatsinformation 12/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.

Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt.

Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

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Monatsinformation 11/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied kürzlich das Finanzgericht München.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

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Monatsinformation 10/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFs dar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden.

Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immer wieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, welches das Ziel verfolgt, missbräuchliche Steuergestaltungen mittels sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzudämmen.

Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte tätig wird. In dieser Ausgabe finden Sie die Beschreibung eines Ablaufs der Außenprüfung durch das Finanzamt.

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Monatsinformation 09/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand „private Veräußerungsgeschäfte“ erfüllt.

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Monatsinformation 08/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.

Verstirbt ein Steuerpflichtiger innerhalb des Verteilungszeitraums der auf mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfe auf breites Interesse stoßen.

Trotz zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine solche Einschränkung, dass Personengesellschaften nur Organgesellschaften sein können, wenn auch alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind, gegen Unionsrecht verstößt.

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Monatsinformation 07/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aufgezeigt.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde.

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Monatsinformation 06/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

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Monatsinformation 05/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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Monatsinformation 04/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr angenommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.

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Monatsinformation 03/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Einkommensteuer gibt es erwartungsgemäß immer viele Fragen. Geht es doch darum, die Besteuerung des Verdienstes gering zu halten. Daher finden Sie auch in dieser Monatsinformation interessante Urteile und Beiträge zur Einkommensteuer.

Im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, sind verdeckte Gewinnausschüttungen ein dauerhaftes Thema und die Finanzgerichte haben häufig Fragen dazu zu klären. Wie aktuell das Finanzgericht Schleswig-Holstein, das zu der Frage Stellung genommen hat, ob eine nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann.

Mit Wirkung zum 31.12.2020 endete endgültig auch die Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben u. a. zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Brexit Stellung genommen.

Das Homeoffice kam für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber überraschend und schnell. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQs für das Homeoffice während der Corona-Pandemie zusammengestellt, worin es auch auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung eingeht.

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Monatsinformation 02/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaftsteuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.

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Monatsinformation 01/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.

Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.

Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.

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Ausgaben 2020

Monatsinformation 12/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren.

Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.

Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

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Monatsinformation 11/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland, warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend machen können und über die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb.

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Monatsinformation 10/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.

Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.

Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.

Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste beanspruchte.

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Monatsinformation 09/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen. Wegen Nichterscheinens zur Prüfung kann das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang verlieren und nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Mutter zugleich den Kindergeldanspruch.

Besondere Kosten des eigenen Wohnhauses können von den Gerichten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, so z. B. die Kosten zur Beseitigung von Hausschwamm. Die Prozesskosten wegen Baumängeln oder Kosten zur Beseitigung von „Mardertoiletten” stellen nach finanzgerichtlicher Ansicht keine außergewöhnlichen Belastungen dar.

Im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt es auch weiterhin Änderungen zu beachten. So gilt bis zum 31.12.2020 der verringerte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent und daher sinkt in dieser Zeit die Grenze für die Abschreibung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem wurde höchstrichterlich entschieden, dass die Corona-Soforthilfe nicht gepfändet werden darf.

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Monatsinformation 08/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden. Daher stellt sich gerade jetzt die Frage: Wann kommt ein Verlustvortrag zur Anwendung?

Interessant für Steuerpflichtige ist auch immer die Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeit. Das Thüringer Finanzgericht hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Taxi als „öffentliches Verkehrsmittel” gelten kann.

Das „Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen” wurde am 3. Juli 2020 veröffentlicht. Seine Regelungen sollen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer führen.

Und auch die Corona-Krise bringt weitere Veränderungen. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beachten.

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Monatsinformation 07/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen.

Neben Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien wurde nun auch mit Frankreich für Grenzgänger eine Konsultationsvereinbarung getroffen. Damit sollen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entlastet werden.

Zudem hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Finanzamt die Corona-Soforthilfe nicht pfänden darf.

Außerdem erfahren Sie mehr über Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug und worauf bei Erstellung von Gutscheinen aus Gründen der Änderung des Umsatzsteuersatzes zu beachten ist.

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Monatsinformation 06/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das Bundesfinanzministerium hat daher mit den entsprechenden Ländern Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet.

Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saarland geführt. Es geht um die Doppelbesteuerung von Renten, gegen die sich ein Ruheständler wehrt.

Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.

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Monatsinformation 05/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzubleiben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben.

Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteuert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.

Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

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Monatsinformation 04/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bisher an Maßnahmen eingeleitet haben.

Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können - wie aufgezeigt wird - vielfältig sein.

Fahrtenbuch und Arbeitszeugnis sind Themenbereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen und die Gerichte beschäftigen. Auch in jüngster Vergangenheit haben sich Finanz- und Arbeitsgerichte mit unzureichend geführten Fahrtenbüchern oder dem Anspruch auf identische Bewertungen im Arbeitszeugnis im Rahmen agiler Projekt-Teams beschäftigen müssen.

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Monatsinformation 03/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss unter Umständen seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Außerdem hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt.

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Monatsinformation 02/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe.

In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt.

Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend noch nicht eingelöst. Beachten Sie bitte, dass ein fehlender Vermerk auf dem Gutschein, bis wann dieser einzulösen ist, nicht dazu führt, dass jener zeitlebens einlösbar wäre. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, beginnt.

Wenn auch Ihre Immobilie über eine alte Öl-Heizung verfügt, sollten Sie sich Gedanken machen, diese gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage auszutauschen. Neben dem Umweltaspekt gibt es einen spürbaren Investitionszuschuss.

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Monatsinformation 01/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, beachten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktuellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.

Eine Entlastung gibt es für Kleinunternehmen. So wird ab 1. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Ge-regelt sind dort die Bedarfssätze für Kinder, der Bedarf von Studierenden und die Selbstbehalte.

Außerdem gilt es, spätestens ab 1. Januar 2020 die aktualisierten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden.

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Ausgaben 2019

Blitzlicht 12/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.

Wer sich auf beruflichen Reisen von seiner Ehefrau begleiten lässt, läuft Gefahr, diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend machen zu können. Die Begleitung an touristisch attraktive Orte mit hohem Freizeitwert ist vielmehr Privatvergnügen.

Die Archivierung von Unterlagen kostet Geld. Unternehmer sollten daher zum Jahresende prüfen, welche Buchführungsunterlagen sie vernichten können.

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Blitzlicht 11/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

veröffentlichungspflichtige Unternehmen sollten beachten, dass der Jahresabschluss 2018 bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden muss, da ansonsten eine Mahngebühr festgesetzt wird.

Nur wenn Berufsträger persönlich an den praktischen Tätigkeiten in ausreichendem Umfang teilnehmen und ihnen den Stempel ihrer Persönlichkeit geben, ist die Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte für die Freiberuflichkeit unschädlich.

Geldschenkungen zum Erwerb von Betriebsvermögen sind im Gegensatz zu direkter Übertragung von Betriebsvermögen nicht steuerbegünstigt.

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Blitzlicht 10/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Badrenovierungskosten können nicht anteilig als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, da ein Badezimmer überwiegend privaten Wohnzwecken dient.

Der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen steht es nicht entgegen, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar mit der Beteiligungsgesellschaft, sondern mit einer von ihr beherrschten Gesellschaft bestehen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fluggäste auch bei erheblicher Verspätung des Anschlussflugs außerhalb der Europäischen Union einen Anspruch auf Entschädigung haben können.

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Blitzlicht 09/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände.

Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bereitet die Quantifizierung des beruflichen Teils Schwierigkeiten, ist dieser Anteil zu schätzen.

Grundstückseigentümer können von ihren Nachbarn verlangen, dass diese Äste entfernen, die in das eigene Grundstück ragen.

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Blitzlicht 08/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

normalerweise ist der Abschluss eines Sky-Bundesliga-Abonnements ein reines Privatvergnügen. Für Torwarttrainer einer Profi-Fußballmannschaft können jedoch andere Maßstäbe gelten. Hier kommt eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht.

Zahlt ein wegen Urheberrechtsverletzung Abgemahnter Geld, um einer Klage zu entgehen, handelt es sich nicht um geleisteten Schadensersatz. Vielmehr stellt die Abmahnung eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.

Einnahmen von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € steuerfrei. Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind in Folge sozialversicherungsfrei.

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Blitzlicht 07/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gilt nur für den tatsächlichen Schuldner der Steuer. Hingegen kann der Veräußerer eines Mitunternehmeranteils, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuer verpflichtet, diese als Veräußerungskosten abziehen.

Die für die Erbschaftsteuer vorzunehmende Wertermittlung eines Grundstücks kann zwar mit einem Sachverständigengutachten erfolgen. Wird das Grundstück jedoch zeitnah verkauft, sind die Werte des Sachverständigengutachtens nicht stets vorrangig.

Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub, entsteht beim Arbeitnehmer während dieser Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub.

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Blitzlicht 06/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.

Wer in der Ferienzeit Schüler als Aushilfen einstellt, kann Abgaben sparen, denn Ferienjobs sind unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig von der Sozialversicherung befreit.

Wurde dem Erblasser Aussetzung der Vollziehung seines Einkommensteuerbescheids gewährt, kann der Erbe dennoch die im angefochtenen Bescheid festgesetzte Steuer als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigen.

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Blitzlicht 05/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.

Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.

Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.

Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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Blitzlicht 04/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist nicht generell ausgeschlossen, so das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die Umstände des Einzelfalls, z. B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle Geschäftschancen, entscheidend.

Ein Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice kann ein Arbeitsunfall sein.

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Blitzlicht 03/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.

Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung geäußert. Hieraus muss sich insbesondere ergeben, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen.

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Blitzlicht 02/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei. Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind verpflichtet, beim Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.

Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert werden.

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Blitzlicht 01/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte.

Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten.

Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.

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Unwahr ist, dass der Fiskus dem Steuerzahler alles wegnimmt, was er verdient. Wahr ist, dass jeder von dem, was er verdient, sogar einen Teil behalten darf.

Unbekannt